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Trainingsreiten 2025 -Aktuelle Zeiteinteilung-

Trainingsreiten der SpVgg Langerringen Abt. Reiten
Donnerstag, 01. Mai 2025
Reitplatz Langerringen, Hiltenfinger Straße 20

Aktuelle Zeiteinteilung (127 Starts gesamt):

PrüfungBeginnTeilnehmer/Abteilungen
Dressurprüfung Kl. E (Aufgabe E1)9:30 Uhr25 Starts (9 Abteilungen)
Reiterwettbewerb (RWB)10:45 Uhr 29 Starts (6 Abteilungen)
Führzügelwettbewerb13:00 Uhr 15 Starts (4 Abteilungen)
Springreiterwettbewerb14:00 Uhr 18 Starts
Stilspringwettbewerb Kl. E14:45 Uhr 24 Starts
Trainingsmöglichkeit auf A-Niveau (Springen)im Anschluss 13 Starts

Hinweise:

  • Meldeschluss: jeweils 1 Stunde vor Beginn der jeweiligen Prüfung.
  • Das Startgeld ist bei der Anmeldung bar zu entrichten.
  • Bitte die Ausrüstungsvorschriften gemäß LPO beachten.
  • Der Veranstalter behält sich kurzfristige Änderungen vor.
  • Richter: Josef Schummer

Nähere Informationen hier  oder bei Jakob Maier, Tel.: 0173/3939637

Trainingsreiten der SpVgg Langerringen Abt. Reiten

Donnerstag, 01.Mai 2025

Reitplatz in Langerringen, Hiltenfinger Straße 20 (neben dem Bauhof)

Beginn: 9.00Uhr

Prüfung-Nr.PrüfungStartgebühr
1Dressurprüfung Kl. E10,00 €
2Reiterwettbewerb8,00 €
3Führzügelwettbewerb8,00 €
4Springreiterwettbewerb8,00 €
5Stilspringwettbewerb Kl. E10,00 €
6Trainingsmöglichkeit auf A Niveau (Springen)10,00 €

Hier der Link zur Ausschreibung
Eine vorläufige Zeiteinteilung wird spätestens am 30.04. auf der Homepage veröffentlicht.

Nennschluss für alle Prüfungen ist der 28.04.2025, 18.00 Uhr per Email an trainingsreiten.langerringen@web.de. Nennungen sind nur mit unserem Vordruck gültig. PDF-Vorlage & Word-Vorlage

Meldeschluss 1 Stunde vor Prüfungsbeginn

Das Startgeld ist bei der Anmeldung Bar zu entrichten.
Richter: Josef Schummer

Der Veranstalter behält sich vor, Prüfungen bei zu wenig Startern abzusagen.

Ausrüstung der Reiter: gem. LPO -Ordentliche Bekleidung mit Sturzkappe

Ausrüstung der Pferde: gem. LPO, Kopfnummern, Equidenpass, notwendige Schutzimpfungen

Alter Pferde/ Ponys 5. j. u. älter

Hinsichtlich der Teilnahmeberechtigung der Pferde sind die §§ 64 und 66 LPO sinngemäß anzuwenden.

Richtverfahren: gem. LPO

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen sein. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter kann für Schäden nicht haftbar gemacht werden.

Nähere Informationen hier oder bei Jakob Maier: 0173/3939637